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update:11.05.2012




  (22.02.2012)

Gerichte verurteilen AWD wegen Falschberatung zu Rückzahlungen an Anleger

PWB Rechtsanwälte Jena
Rechtsanwalt Holm Hartwig

Chancen für Anleger steigen, Geld aus gescheiterten AWD-Fondsanlagen zurückzuerhalten

Jena ,22. Februar 2012. „Mit den Urteilen des Landgerichts Braunschweig und des Oberlandesgerichts Naumburg steigen die Chancen der geschädigten Kapitalanleger, vom AWD ihr Geld zurückzuerhalten“, kommentiert Rechtsanwalt Holm Hartwig von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena die aktuellen Entscheidungen der beiden Gerichte. Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) war der AWD dazu verurteilt worden, zwei Kunden, in einem Fall die komplette eingezahlte Summe und im anderen Fall einen Großteil des angelegten Geldes, zurückzuerstatten.

In dem Verfahren ging es nach Angaben des NDR um die Medienfonds IMF 2 und 3, mit denen tausende AWD-Kunden in den vergangenen Jahren hohe Verluste erlitten hatten. Im Fall des IMF-2-Fonds  waren die Richter der Meinung, dass schon im Fondsprospekt nicht auf die erhöhten Risiken hingewiesen worden sei. Nach Auffassung des Gerichts waren die Medienfonds „eine spekulative Anlage“. Das Risiko, einen Totalverlust zu erleiden, sei – so die Richter – „verharmlost“ worden. „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die Vermittler des AWD offensichtlich häufig die Risiken der Geldanlage den Anlegern gegenüber verschwiegen haben“, betont Rechtsanwalt Hartwig, der zahlreiche geschädigte Medienfondsanleger vertritt. „Allerdings muss jeder Fall hinsichtlich einer möglichen Fehlberatung und einer  möglichen Verjährung rechtlich gesondert geprüft werden“, so Hartwig weiter.

Auch das Landgericht Braunschweig warf dem AWD vor, nicht ausreichend auf die Risiken der Geldanlage hingewiesen zu haben. Der betroffene Kunde wollte sein Geld zur Altersvorsorge anlegen. Die Richter waren der Auffassung, dass im Falle des IMF-3-Fonds die „unternehmerische Beteiligung grundsätzlich ungeeignet“ für eine Altersvorsorge gewesen sei. „Die Urteile der beiden Gerichte stärken erneut der Anlegerschutz in Deutschland. Kapitalanleger haben nun sicherlich deutlich bessere Aussichten, ihr Geld aus den gescheiterten Fondanlagen zurückzuerhalten“, erklärt Rechtsanwalt Holm Hartwig, PWB Rechtsanwälte (Jena).

Die Entscheidungen der beiden Gerichte sind noch nicht rechtskräftig. Allerdings hat das Oberlandesgericht Naumburg keine Revision zugelassen. Laut Veröffentlichung des NDR will der AWD jedoch gegen die Urteile alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.

Pressemitteilung der Kanzlei vom 22. Februar 2012.

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