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Allgemeine Informationen |
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Seit 1. Juli 2008 dürfen wir – in bestimmten Fällen – mit unseren Mandanten, also auch mit Ihnen, Erfolgshonorare vereinbaren. Fragen Sie uns einfach. Speziell für geschädigte Anleger bieten wir im Einzelfall* an, die außergerichtliche Interessenswahrnehmung auf einer reinen Erfolgsbasis wahrzunehmen. *Die rechtliche Voraussetzung dafür ist allerdings, dass geschädigte Anleger aufgrund ihrer jetzigen wirtschaftlichen Verhältnisse - bei verständiger Betrachtung - ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, von einer Rechtsverfolgung abgehalten werden. Sie möchten das Risiko Ihrer Prozessfinanzierung nicht selbst tragen? – Wir empfehlen Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Anfrage bei dem mit uns verbundenen Prozessfinanzierer ACIVO AG ( www.acivo.de ). |