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update:11.05.2012




Allgemeine Informationen

Seit 1. Juli 2008 dürfen wir – in bestimmten Fällen – mit unseren Mandanten, also auch mit Ihnen, Erfolgshonorare vereinbaren.

Fragen Sie uns einfach.

Speziell für geschädigte Anleger bieten wir im Einzelfall* an, die außergerichtliche Interessenswahrnehmung auf einer reinen Erfolgsbasis wahrzunehmen.

*Die rechtliche Voraussetzung dafür ist allerdings, dass geschädigte Anleger aufgrund ihrer jetzigen wirtschaftlichen Verhältnisse - bei verständiger Betrachtung - ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, von einer Rechtsverfolgung abgehalten werden.

Sie möchten das Risiko Ihrer Prozessfinanzierung nicht selbst tragen? – Wir empfehlen Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Anfrage bei dem mit uns verbundenen Prozessfinanzierer ACIVO AG ( www.acivo.de ).