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update:11.05.2012




"Gegner"

Im Rahmen der Mandatsbearbeitung prüfen wir unter anderem: 

  • Fehlerhafte Anlageberatung
  • Prospekthaftung
  • Schadenersatzforderungen (z.B. wegen Kapitalanlagebetrug)
  • Widerruf und/oder Kündigung von Fondsanteilen
  • Abwehr von Nachschussforderungen
  • Widerruf von Haustürgeschäften
  • Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen

Wir gehen vor u.a. gegen:

  • Initiatoren
  • Banken
  • Vermittler
  • Wirtschaftsprüfer
  • Mittelverwendungskontrolleure
  • Insolvenzverwalter

Wir begleiten Übernahmen von notleidenden Fonds:

  • Gegen die Initiatoren der Vorgängergesellschaften setzen wir Haftungsansprüche effizient durch.

Expresskontakt für Kapitalanleger:

Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. und die Stiftung Deutscher Anlegerschutz erstellen durch ihre Vertrauensanwälte für Sie eine Erstbeurteilung Ihres Falles. Über die Stiftung erfahren Sie – übrigens kostenlos – ob wir Ihren Fall übernehmen können und welche Kosten Ihnen dafür entstehen würden.

Mehr Informationen über Deutschen Verbraucherschutzring e.V. finden Sie hier ...

Sie haben Fragen zu unseren Fällen?

Direkt zu unserem Kontaktformular:
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