|
Aus fast 10jähriger Beratung im Anlegerschutz wissen wir, was Investoren fordern. Wir beraten Sie als – in- oder ausländische Investoren – von der Akquisition bis zum Exit. Unser gesellschaftsrechtliches und steuerliches Spektrum der Beratungsleistung unserer Rechtsanwälte in der Privat-Equity-Beratung umfasst neben der Gestaltung selbstverständlich auch die Verhandlung der regelmäßig komplexen Vertragswerke. Wir begleiten unsere anspruchsvollen Mandanten in diesem Rahmen bei Durchführung der Due Diligence und in enger Anbindung zu kooperierenden Steuerberatern in der steuerlichen Optimierung der - Akquisitionsfinanzierung
- Nutzung von Verlustvorträgen und schließlich
- Vermeidung von hohen Transaktionskosten.
|