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"Wo Licht ist, ist auch Schatten" |
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Das Juve-Handbuch schrieb in seiner Ausgabe 2006 über die Entwicklungsmöglichkeiten von PWB Rechtsanwälte Jena, dass die Kanzlei die Marktmeinung mit einer relativ offensiven PR-Arbeit polarisiere. Das Handelsblatt schreibt in seiner Online-Ausgabe vom 15. November 2005 unter der Überschrift „Wer ist der beste Wirtschaftsjurist? Ein Handbuch gibt Auskunft ….in Großbritannien sind die Produkte von „Chambers“ das Maß aller Dinge. Hierzulande ist es das Juve-Handbuch. … in der Tat …. enthält es neben Marktanalysen und der Darstellung von 900 Sozietäten …. vor allem Rankings über die führenden Kanzleien auf 60 Rechtsgebieten, die besten Anwälte und die häufigsten empfohlenen Sozietäten. …“ PWB Rechtsanwälte Jena gehört seit mehreren Jahren dazu. Weil wir konsequent gegen schwarze Schafe und im Zusammenhang mit Kapitalanlagepleiten gegen kriminelle Initiatoren und Kapitalanlagebetrüger vorgehen, versuchen diese Betrüger in der Regel, sich durch "neumalkluge Anwälte" gegen uns und unsere Methoden zur Wehr zu setzen. Bisher meist erfolglos. Zu den Geschützen, die diese Anwälte gegen uns in Stellung bringen, gehören Verleumdungen, Abmahnungen und Anzeigen an die zuständige Rechtsanwaltskammer. Wir bezeichnen diesen Personenkreis nachfolgend als Opfer. Zu diesen Opfern gehören aber auch selbst ernannte Anlegerschützer ohne Anwalts- oder sonstige juristische Qualifikation. Sie versuchen es, geschädigte Anleger auf deren Kosten für eigene Zwecke zu werben. Zu diesem Personenkreis gehört auch ein selbst ernannter Wirtschaftsdetektiv S.* Wirtschaftsdestektiv Uwe S.* Obwohl Uwe S. kein Rechtsanwalt ist, hat er Kapitalanleger akquiriert und versucht, diese Anleger auf rechtswidrige Art und Weise rechtlich zu beraten. Bei einigen dieser Anleger handelte es sich um Mandanten von PWB Rechtsanwälte Jena. Unter dem 12.09.2003 hat Herr S.* etwa 100 geschädigte Anleger des Gumpersreuther Finanzleisters SMP ("Sparen mit Plan") angeschrieben und sie zur Unterzeichnung einer beiliegenden Beitrittserklärung zu einer seiner Interessengemeinschaften aufgefordert. Mit einstweiliger Verfügung vom Oktober 2003 hat das Landgericht München Herrn S*. diese Art der Anschreiben und unzulässigen Kundenabwerbung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € im Wiederholungsfalle verboten. S.* ist hartnäckig. Nachdem er unter dem 21.12. auf seiner Internetseite aus einem Anwaltsschriftsatz vom PWB Rechtsanwälte Jena zitiert hat, wurde ihm dies erneut mit einstweiliger Verfügung verboten. *Name geändert.
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Rödl & Partner Unter dem 06.08.2003 ist in der „Ostthüringer Zeitung“ ein Beitrag erschienen, in dem über eine geplante Schadenersatzklage mehrerer hundert geschädigter SMP-Anleger gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner abgedruckt worden. Der Beitrag ging zurück auf eine Pressemitteilung von PWB Rechtsanwälte Jena. In dem Artikel wird gemutmaßt, dass Rödl & Partner etwas mit dem Schaden, den mehrere tausend Anleger durch den Gumpersreuther Finanzdienstleister SMP ("Sparen mit Plan") erlitten haben, zu tun habe. Wie zu vermuten, wollten die Verantwortlichen von Rödl & Partner (die Rödl Gruppe beschäftigt weltweit mehr als 2.000 Mitarbeiter), die in dem Artikel aufgestellten Behauptungen, Vorwürfe und Mutmaßungen nicht auf sich sitzen lassen. Aus diesem Grund hat Rödl die renommierte Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek damit beauftragt, den Rechtsanwalt und Gründer von PWB Rechtsanwälte Jena, Beyer, abzumahnen und von ihm Unterlassung zu verlangen. Nach der von PWB Rechtsanwälte Jena veranlassten Antwort vom 18. August 2003 und der beim zuständigen Gericht eingereichten Schutzschrift vom 18. August 2003 haben wir von der Angelegenheit nichts mehr gehört. Die Unterlassungserklärung haben wir selbstverständlich nicht abgegeben.
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Gegner sind auch Anwälte und Anwaltskanzleien, die auf denselben oder ähnlichen Geschäftsfeldern wie wir selbst tätig sind. Dazu gehören vor allem Anlegeranwälte, die sich dazu berufen fühlen (unserer Auffassung nach), verunglimpfende Kommentare über Vereinigungen, die mit PWB Rechtsanwälte Jena zusammenarbeiten, abzugeben. Gegen den Rechtsanwalt S. haben wir am 13.08.2009 wegen Beleidigung und Prozessbetruges Strafanzeige zum AZ 70 Js 10953/09 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erstattet. PWB Rechtsanwälte haben sich deshalb die Mühe gemacht, die Qualität dieser anwaltlichen Beratung im Rahmen einer Beratung dieser und anderer Verbraucherzentralen zu testen. Das Ergebnis war unserer Auffassung nach haarsträubend.
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Gelegenheit schafft Nachahmungsmöglichkeit. Wer eine gute Gelegenheit erblickt, macht oft nach, was er woanders gesehen hat. Der damalige Betreiber der Web-Site www.umweltfibel.de fühlte sich veranlasst, etwas sachlich Falsches über PWB Rechtsanwälte im Internet zu verbreiten, was er woanders, d. h. von einer anderen Web-Site aufgeschnappt hat. Seine Seiten haben wir innerhalb von 48 Stunden sperren lassen. |
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Aber auch Rechtsanwälte begehen zuweilen folgenschwere Fehler. Die Rechtsanwälte Andreas Tilp und Klaus Nieding haben nach einem Rundschreiben der „ARGE Phoenix" auf der von ihnen betriebenen Web-Site (www.argephoenix.de) vor dem Deutschen Verbraucherschutzring e.V. (www.dvs-ev.net) gewarnt, indem sie den DVS als „dubiose Interessengemeinschaft“ bezeichnet haben. Beide Anwälte haben dabei die beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 306 44 404 eingetragene Marke „DVS“ für eigene Werbezwecke eingesetzt. Weil die Kollegen die Marke DVS verwendet haben, haben wir entsprechende rechtliche Schritte gegen die Rechtsanwälte Andreas Tilp und Klaus Nieding veranlasst.
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Einstweilige Verfügung gegen Zeit Online GmbH Wegen einer Falschbehauptung über eine Veranstaltung, die mit Wirkung von PWB Rechtsanwälte Jena in Berlin für geschädigte Anleger durchgeführt worden ist, haben wir gegen die Zeit Online GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Dr. Rainer Esser und Christian Röpke zum AZ 8 O 1523/09 des Amtsgerichtes Leipzig eine Unterlassungsverfügung erwirkt. |
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Einstweilige Verfügung gegen die Online-Publikation der „Wirtschaftswoche Wegen einer Falschbehauptung in der Online-Publikation der „Wirtschaftswoche“ haben wir zum AZ 8 O 1391/09 vom 08.04.2009 des Landgerichtes Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen den Geschäftsführer der Economy One GmbH, Herrn Tobias Schulz-Isenbeck und Joachim Liebler erwirkt. Gegen die Geschäftsführer der Economy One GmbH sowie gegen den verantwortlichen Autor des Onlinebeitrages Daniel Schönwitz haben wir gleichzeitig zum AZ 804 Js 25265/09 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige wegen Verleumdung gemäß §§ 187, 194 Abs. 2 Satz 1 StGB erstattet. |