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Erfolgsbilanz im Überblick |
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Unsere Erfolge im Kapitalanlagerecht Wir haben bisher weit über tausend Verfahren gegen Hintermänner, Initiatoren und Vertriebler zwielichtiger Kapitalanlagen erfolgreich geführt. Das betrifft sowohl die dubiosen Anlageformen der stillen Beteiligungen, der vorbörslichen oder nicht börsennotierten Aktien, als auch der Wertpapierderivate. Vor allem betrifft es Inhaberschuldverschreibungen mit denen unzähligen Anlegern die Hoffnung auf eine hohe Rendite und eine sichere Altersvorsorge vorgegaukelt worden sind. Dabei haben wir uns stets an die Leitlinie gehalten: Gewonnene Prozesse sind gut für den Anwalt; sie können die Mandanten aber auch viel Geld kosten, wenn der Gegner trotz gewonnenen Prozesses, nicht mehr zahlungsfähig ist. Vergleiche sind deshalb oft besser für die Mandanten. Die Mandanten kommen dann nämlich in der Regel schneller zu ihrem Geld. Weil die Kleinanleger in Massenschadenfällen häufig den Kürzeren ziehen und Vermittler nach den ersten Prozessen oft in Vermögensverfall geraten, haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, die von uns vertretenen Fälle in möglichst vergleichsweise zu lösen. Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen mit Banken mussten wir zum Teil eine Schweigepflichtserklärung gegenüber der finanzierenden Bank abgeben. Unser Nachteil: Wir können „Ross und Reiter“ nachfolgend nicht immer nennen. Summe der von PWB vertretenen Massenmandate: 13.402
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Erfolg gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) |
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Im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungszahlungen an geschädigte Phoenix Kapitaldienstanleger durch die EdW haben wir bisher über 70 erst- und zweitinstanzliche Urteile gegen die EdW gewonnen. Die gegen die EdW ausgeurteilten Schadenersatzbeträge sind ab dem Zeitpunkt des Urteils derzeit mit 5,12 % zu verzinsen.
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